Rechtswissenschaftler plädiert für Reform statt Abschaffung des Schwarzfahrer-Paragrafen
Edelgard HolzapfelRechtswissenschaftler plädiert für Reform statt Abschaffung des Schwarzfahrer-Paragrafen
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich gegen eine vollständige Abschaffung des § 265a des deutschen Strafgesetzbuchs ausgesprochen, der das Schwarzfahren unter Strafe stellt. Stattdessen schlägt er gezielte Änderungen vor, um die Gerichte zu entlasten, während gleichzeitig bei schweren Verstößen weiterhin Strafen verhängt werden können.
Frister kritisiert, dass das aktuelle Gesetz die strafrechtliche Verfolgung nicht als letztes Mittel einsetze. Er verweist darauf, dass mittlerweile jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland allein auf Schwarzfahren zurückzuführen sei. Dies belaste das Justizsystem unnötig, so der Experte.
Laut Daten aus dem Jahr 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr. Frister hält es für vertretbar, in solchen Fällen weiterhin strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Eine pauschale Herabstufung aller Schwarzfahrten zu einem bloßen Ordnungswidrigkeitsvergehen, wie von manchen gefordert, lehnt er jedoch ab.
Bei einfachen Fällen – etwa wenn jemand ohne Ticket einsteigt, aber keine Sperren gewaltsam umgeht – sieht Frister keine Rechtfertigung für eine strafrechtliche Verfolgung. Er besteht darauf, dass nur wirklich vorwerfbares Verhalten unter das Strafrecht fallen sollte.
Fristers Empfehlungen zielen darauf ab, den Anwendungsbereich des § 265a einzugrenzen, statt ihn komplett abzuschaffen. Sein Ziel ist es, die Überlastung der Gerichte zu verringern, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass schwere Verstöße weiterhin geahndet werden. Die Debatte über die Schwarzfahrer-Regelungen in Deutschland wird voraussichtlich anhalten, da Politiker diese Vorschläge nun abwägen.






