Deutschland plant Alkohol-Verbot für Jugendliche unter 18 Jahren
Deutschland will die Alkoholgesetze für Jugendliche unter 18 Jahren verschärfen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, das bisher erlaubte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige zu verbieten und damit eine langjährige Ausnahme Regelung abzuschaffen. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Sorgen über exzessiven Alkoholkonsum und Suchtgefahren bei Jugendlichen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) treibt die Änderung im Rahmen einer umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts voran. Das aktuelle Jugendschutzgesetz erlaubt es 14- und 15-Jährigen, Bier, Wein oder Sekt in Begleitung ihrer Eltern zu trinken. Das Ministerium argumentiert nun, dass strengere Vorschriften notwendig seien, um "Alltagssüchte" einzudämmen.
Der Entwurf ist das Ergebnis jahrelanger Debatten über den Alkoholkonsum von Jugendlichen. Studien zeigen, dass der regelmäßige Alkoholkonsum unter 12- bis 17-Jährigen von 21,2 Prozent im Jahr 2004 auf 9,7 Prozent im Jahr 2023 zurückgegangen ist. Dennoch bleibt das Rauschtrinken ein Problem – mit einem deutlichen Anstieg nach der Corona-Pandemie Ende 2024. Aktuelle Berichte der OECD und der DAK Gesundheit verweisen auf die langfristigen Gesundheitsrisiken durch episodischen Alkoholmissbrauch, darunter Krebs und psychische Erkrankungen.
Politische Kampagnen wie Kinder ohne Alkohol und Nikotin fordern bereits seit Längerem höhere Mindestaltergrenzen und Warnhinweise bis 2026. Der Gesetzentwurf greift diese Forderungen auf und verweist auf das "wachsende Suchtproblem". Derzeit laufen Anhörungen mit Beteiligten, und der Bundestag soll noch vor Jahresende über das Vorhaben abstimmen.
Falls das Gesetz verabschiedet wird, schließt es eine Lücke, die es Eltern bisher ermöglichte, den Alkoholkonsum ihrer minderjährigen Kinder zu begleiten. Die Neuregelung ist Teil umfassender Bemühungen, die Alkoholexposition von Jugendlichen durch strengere Vorschriften zu reduzieren. Gesundheitsaktivisten und Politiker begrüßen den Schritt als notwendige Präventionsmaßnahme.






