24 April 2026, 22:09

Streit um Richterreform: MV-Koalition plant Altersgrenze und Amtszeitbegrenzung

Ein verblichener Abdruck des ersten Entwurfs der deutschen Verfassung mit einer handgezeichneten Straßenszene, die eine Fahnenstange, Gebäude, Bäume und Himmel zeigt.

Streit um Richterreform: MV-Koalition plant Altersgrenze und Amtszeitbegrenzung

Die regierende Koalition in Mecklenburg-Vorpommern treibt eine Reform der Richterbestellung am Landesverfassungsgericht voran. SPD, Grüne und Linke wollen strengere Regeln in der Verfassung verankern, darunter Amtszeitbegrenzungen und eine Altersgrenze. Ihr Vorhaben stößt jedoch auf scharfe Kritik der Opposition, die ihnen politische Manöver vorwirft.

Nach dem Reformplan soll der Landtag über die Richterkandidaten abstimmen – hierfür wäre nur eine absolute Mehrheit nötig. Scheitert eine Einigung, bleiben die amtierenden Richter im Amt. Hält eine solche "Blockade" auch sechs Monate nach Ablauf einer Amtszeit an, könnte das Gericht selbst Ersatzrichter vorschlagen.

Die Koalition argumentiert, die Änderungen würden Pattsituationen verhindern, da die Regierung über keine Zweidrittelmehrheit verfügt. Zudem solle das Gericht so vor tagespolitischen Auseinandersetzungen geschützt werden. Zu den zentralen Neuerungen zählen eine Amtszeit von maximal zwölf Jahren und eine Altersgrenze von 68 Jahren für Richter.

Die Opposition lehnt die Pläne entschieden ab. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Peters lehnte den Vorschlag ab und forderte stattdessen, die Demokratie durch Vertrauen und offene Debatten zu stärken. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionschef der AfD, warf der Koalition einen "Verfassungstrick" vor, um das Gericht langfristig links zu prägen. Aktuell führt die AfD in Umfragen im Land mit 34 Prozent, während die SPD unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei 26 Prozent liegt. Die CDU folgt mit 12 Prozent deutlich dahinter.

Die Reform würde das Auswahlverfahren für Richter ändern und ihre Amtszeiten unter strengeren Bedingungen sichern. Werden die Pläne verabschiedet, gelten sie selbst dann, wenn künftige Regierungen keine Zweidrittelmehrheit erreichen. Die Entscheidung fällt in den kommenden Monaten im Landtag.

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