26 March 2026, 20:14

Streit um neues Tariftreuegesetz: Droht Unternehmen der Rückzug aus Bundesaufträgen?

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wasserzeichen aufweist, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Streit um neues Tariftreuegesetz: Droht Unternehmen der Rückzug aus Bundesaufträgen?

Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Tarifverhandlungsregeln bei Bundesaufträgen verpflichtet, hat für Kontroversen gesorgt. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) soll für Verträge ab einem Volumen von 50.000 Euro gelten, doch Kritiker warnen, es könnte Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken. Der Bundesrat wird am Freitag über die Maßnahme beraten; die endgültige Abstimmung ist für den 27. März 2026 angesetzt.

Das TTG schreibt vor, dass jedes Unternehmen, das einen Bundesauftrag über 50.000 Euro erhält, die Tarifstandards einhalten muss. Ausgenommen sind jedoch Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr. Verstöße könnten zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen.

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Eine Umfrage des Forsa-Instituts zeigt deutlichen Widerstand aus der Wirtschaft: Drei Viertel der Unternehmen halten die bürokratischen Anforderungen für öffentliche Aufträge für überzogen. Gleichzeitig erwägen 43 Prozent der befragten Firmen, sich künftig ganz aus Ausschreibungen für Staatsaufträge zurückzuziehen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) übt scharfe Kritik. BDA-Präsident Rainer Dulger argumentiert, die bürokratischen Hürden seien für die meisten Unternehmen bereits jetzt zu hoch. Zudem warnt der Verband, das Gesetz mache öffentliche Aufträge noch unattraktiver – besonders in einer schwächelnden Wirtschaft.

Damit das TTG in Kraft tritt, müssen alle 16 Bundesländer den Änderungen im Bundesrat zustimmen. Bisher sind keine konkreten Einwände aus den Landesparlamenten bekannt geworden.

Ziel des Gesetzes ist es, die Tariftreue bei Bundesaufträgen durchzusetzen, doch seine Auswirkungen bleiben ungewiss. Sollte es verabschiedet werden, könnte es den Wettbewerb um öffentliche Aufträge verringern und Investitionen hemmen. Die Entscheidung des Bundesrats am 27. März 2026 wird zeigen, ob das Vorhaben vorankommt.

Quelle