SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen geplanten Gesetzesentwurf geäußert, der deutschen Behörden Befugnisse für digitale Gegenangriffe einräumen soll. Zwar befürwortet er Maßnahmen zur Stärkung der Cyberabwehr, lehnt aber offensive Schritte wie sogenannte "Hackbacks" gegen ausländische IT-Systeme entschieden ab.
Der Entwurf würde es dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in fremde IT-Infrastrukturen einzugreifen. Schätzl warnte das Bundesinnenministerium vor der Vergabe solcher Kompetenzen und verwies darauf, dass das Völkerrecht und die Genfer Konventionen klare Grenzen für staatliches Handeln im Cyberraum setzen.
Er betont, dass alle Maßnahmen die internationalen Rechtsnormen wahren und zivile Infrastruktur nicht gefährden dürfen. Zudem kritisiert Schätzl, dass es keine präzise rechtliche Definition für "Hackbacks" gebe, was die Legitimation solcher Operationen erschwere. Besonders problematisch sei es, Systeme zu infiltrieren oder zu manipulieren, ohne eindeutige Beweise für deren Beteiligung an einem Angriff vorlegen zu können.
Seine Haltung spiegelt die allgemeinen Sorgen vor den möglichen Folgen offensiver Cyberoperationen wider – etwa unbeabsichtigte Eskalationen oder Kollisionen mit unbeteiligten Netzen. Schätzls Position unterstreicht die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Cyberabwehr und der Einhaltung rechtlicher Grenzen zu finden.
Der Gesetzesentwurf bleibt umstritten; Kritiker fordern strengere Schutzmechanismen, um Missbrauch zu verhindern. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, wie weit deutsche Behörden künftig bei der Abwehr von Cyberbedrohungen gehen dürfen.






