Sachsen-Anhalt: Fast tausend Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung
Pavel FaustSachsen-Anhalt: Fast tausend Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 haben dank des Selbstbestimmungsgesetzes bereits 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen aktualisiert. Die Reform schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren für viele Betroffene.
Die überwiegende Mehrheit der Änderungen betraf Erwachsene, während es bei Minderjährigen etwa 40 Fälle gab. Bei den jüngeren Antragstellern überwiegt der Wechsel von weiblich zu männlich. Die Landesregierung hält die genaue Zahl der Minderjährigen vertraulich, bestätigte jedoch, dass nach einer einjährigen Wartefrist weitere Anpassungen möglich sind.
Bisher haben nur vier Personen eine zweite Änderung ihrer Eintragung vorgenommen. Die Behörden melden zudem lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch im Rahmen des neuen Systems.
Der Fachverband der Standesämter zeigt sich positiv gestimmt gegenüber der Reform. Allerdings diskutiert die Vereinigung nun mögliche Nachbesserungen des Gesetzes. Ein Vorschlag sieht vor, die Wartefrist für vorbestrafte Personen auf fünf Jahre zu verlängern.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit mehreren Monaten in Kraft und hat fast tausend Menschen die Aktualisierung ihres rechtlichen Geschlechts ermöglicht. Zwar läuft die Reform für die meisten reibungslos, doch beobachten die Verantwortlichen weiterhin die Auswirkungen. Künftige Anpassungen sollen den Spagat zwischen Zugänglichkeit und Missbrauchsschutz meistern.






