20 April 2026, 08:11

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und entgeht knapp dem Bußgeld

Verkehrszeichen mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person daneben, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und entgeht knapp dem Bußgeld

In Nachrodt-Wiblingwerde wurde ein Radfahrer mit 59 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Zwar wurde kein Bußgeld vor Ort verhängt, doch der Fall zeigt, dass auch Fahrräder gegen Verkehrsregeln verstoßen können.

Der rasende Radler gehörte zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die bei der Kontrollaktion gemessen wurden. Anders als Autofahrer unterliegen Radfahrer zwar keinem einheitlichen Bußgeldkatalog, dennoch können Strafen verhängt werden. Wäre der Fahrer angehalten worden, hätte ihm ein Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro sowie ein Punkt in Flensburg gedroht.

Bei der Bemessung der Strafe berücksichtigen die Behörden sowohl die Geschwindigkeit als auch die Frage, ob andere gefährdet wurden. Besonders in Schulnähe fallen die Urteile oft strenger aus. In diesem Fall wurde der Radfahrer jedoch nicht gestoppt, sodass keine unmittelbaren Konsequenzen folgten.

Solche ungewöhnlichen Fälle häufen sich, da Geschwindigkeitsmessgeräte zunehmend alle Verkehrsteilnehmer erfassen. Die Regeln gelten für alle Fahrzeuge – auch für Fahrräder –, auch wenn die Kontrollen weniger konsequent als bei Autos durchgeführt werden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Vorfall erinnert daran, dass Tempolimits für alle gelten, unabhängig vom Fahrzeugtyp. Zwar blieb es diesmal bei einer Verwarnung ohne Strafe, doch Radfahrer müssen bei Verstößen ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Die örtlichen Behörden überwachen weiterhin den Verkehr in der Nähe von Schulen und öffentlichen Einrichtungen.

Quelle