Hessens Apothekerkammer weitet Mitgliedschaft aus – und erhöht den Verwaltungsaufwand
Anett ZobelHessens Apothekerkammer weitet Mitgliedschaft aus – und erhöht den Verwaltungsaufwand
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) erweitert ihre Mitgliedschaft um Berufsangehörige, die nicht mehr aktiv im Apothekenwesen tätig sind. Dies folgt auf eine Novelle des Landesheilberufegesetzes. Die Änderung bringt zusätzliche Verwaltungsaufgaben mit sich und erfordert eine Anpassung der Gebührenstruktur.
Durch die neuen Regelungen ist die Kammer nun verpflichtet, auch von Apothekern, die den Beruf nicht mehr ausüben, Beiträge zu erheben. Zudem müssen Beamte Rentner sowie nicht berufstätige Mitglieder in Hessen identifizieren. Dadurch wird sich der Arbeitsaufwand für die Kammergeschäftsstellen voraussichtlich erhöhen.
Um den Übergang zu erleichtern, hat die LAK ihre Jahresbeiträge für das laufende Jahr halbiert. Mit diesem Schritt sollen die finanziellen Rücklagen abgebaut werden. Der Mindestquartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder bleibt hingegen bei 40 Euro festgeschrieben.
Auch in anderen Bundesländern gab es Anpassungen bei den Beitragssätzen. In Berlin zahlen angestellte Apotheker nun 294 Euro pro Jahr – eine Erhöhung um 100 Euro gegenüber 2023. In Sachsen steigen die Beiträge für angestellte Mitglieder auf 228 Euro, nach zuvor 152 Euro. Zudem wurde die Pharmazeutische Zeitung (PZ) in Niedersachsen aus dem Mitgliedschaftspaket gestrichen.
Die Ausweitung der Mitgliedschaftskriterien in Hessen führt dazu, dass mehr Apotheker in das Beitragssystem der LAK einbezogen werden. Die Kammer muss nun ihre Unterlagen aktualisieren und den Haushalt an die gestiegene Arbeitsbelastung anpassen. Die höheren Beiträge in Berlin und Sachsen spiegeln eine breitere Entwicklung bei den regionalen Gebührenpolitiken wider.






