EU-Resolution: "Ja-heißt-Ja" soll Opfer sexualisierter Gewalt besser schützen
Edelgard HolzapfelEU-Resolution: "Ja-heißt-Ja" soll Opfer sexualisierter Gewalt besser schützen
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution unterstützt, die den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt stärken soll. Bekannt als der "Ja-heißt-Ja"-Standard, folgt dieser Schritt auf viel beachtete Fälle wie den von Gisele Pelidot. Zwar ist die Resolution vorerst nur symbolisch, doch sie deutet auf ein Bestreben hin, in der gesamten EU klarere Regelungen zur Einwilligung durchzusetzen.
Das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip besagt, dass vor sexuellen Handlungen eine ausdrückliche Zustimmung erteilt werden muss. Fehlt diese, gilt jede Handlung als nicht einvernehmlich – ein Verstoß kann nicht mit Missverständnissen entschuldigt werden. Befürworter argumentieren, dass dieser Ansatz einfacher und transparenter ist als die ältere "Nein-heißt-Nein"-Regel, die darauf beruhte, dass Opfer sich aktiv wehren.
Mehrere europäische Länder haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder prüfen deren Umsetzung. Zu den Vorreitern zählen Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich. Mit der Resolution strebt die EU eine gemeinsame Definition von Einwilligung an, um die Stigmatisierung von Opfern zu verringern.
Der Fall Gisele Pelidot, der internationale Aufmerksamkeit erregte, hat die Debatte über dieses Thema beschleunigt. Zwar ist die Resolution noch nicht rechtlich bindend, doch sie fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Gesetze am "Ja-heißt-Ja"-Standard auszurichten.
Die Entscheidung der EU spiegelt wachsende Bemühungen wider, Opfer besser zu schützen und die Regelungen zur Einwilligung zu präzisieren. Wird der "Ja-heißt-Ja"-Grundsatz flächendeckend übernommen, könnte er die Bearbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt grundlegend verändern. Vorerst dient die Resolution als Aufruf zur Einheit der europäischen Nationen in dieser zentralen Frage.






