24 March 2026, 06:14

EU-Reform revolutioniert Energieeffizienz: Strengere Regeln für Gebäude ab 2026

Liniengraph, der die jährliche Erzeugung von elektrischer Energie aus anderen Quellen von 2021 bis 2022 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

EU-Reform revolutioniert Energieeffizienz: Strengere Regeln für Gebäude ab 2026

Eine grundlegende Reform der EU-Energieeffizienzvorschriften steht bevor. Ab Mai 2026 werden neue Standards die Art und Weise verändern, wie Gebäude in den Mitgliedstaaten bewertet, saniert und bewertet werden. Die Änderungen zielen darauf ab, Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig länderübergreifende Vergleiche einfacher und fairer zu gestalten.

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Die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude (EPBD) führt strenge neue Vorgaben ein. Bis 2028 müssen alle Neubauten öffentlicher Behörden emissionsfrei sein, ab 2030 gilt diese Regel für alle Neubauten in der EU. Zudem tritt schrittweise eine Solarpflicht in Kraft: Bis Ende 2026 müssen öffentliche und gewerbliche Immobilien mit einer Fläche von über 250 Quadratmetern Solartechnik installieren.

Das bekannte Bewertungssystem von A+ bis H wird durch eine vereinfachte Skala von A bis G ersetzt. Die Klasse A gilt künftig nur noch für Gebäude ohne Emissionen, während Klasse G die 15 % der ineffizientesten Immobilien erfasst. In Deutschland wird diese Umstellung vor allem die ostdeutschen Bundesländer wie Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern treffen, wo noch viele ältere Gebäude aus der Sowjetzeit stehen.

Ab Mai 2026 werden Energieausweise bei der Verlängerung von Mietverträgen und größeren Sanierungen Pflicht. Ältere Zertifikate, die nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt wurden, könnten an Gültigkeit verlieren, sobald das neue System greift. Die Bundesregierung arbeitet derzeit am Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), um die EU-Vorgaben umzusetzen und den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme zu begleiten.

Auch die Immobilienbewertung wird sich durch das neue Rahmenwerk ändern. Gebäude der Klasse G könnten mit einem "Braunen Abschlag" belegt werden, während Spitzenimmobilien der Klasse A einen Aufpreis erzielen könnten. Vermieter und Verkäufer, die Energieeffizienzangaben nicht korrekt offenlegen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Die Reformen markieren einen wichtigen Schritt in der EU-Strategie für klimaneutrale Gebäude. Strengere Bewertungskriterien, Solaranforderungen und verpflichtende Energieausweise werden den Immobilienmarkt prägen. Für Deutschland bedeutet der Wandel, Gesetze anzupassen, ineffizienten Wohnraum zu modernisieren und sich auf finanzielle Auswirkungen bei der Wertermittlung vorzubereiten.

Quelle