DDR-Justiz auf dem Prüfstand: Wie ein Staatsanwalt Regimegegner ins Gefängnis brachte
Bianca StiebitzDDR-Justiz auf dem Prüfstand: Wie ein Staatsanwalt Regimegegner ins Gefängnis brachte
Ein ehemaliger DDR-Staatsanwalt musste sich für seine Rolle bei der politischen Unterdrückung während der kommunistischen Ära vor Gericht verantworten. Ekkehard Kaul wurde 1998 wegen Rechtsbeugung und der ungerechtfertigten Inhaftierung von Regimegegnern verurteilt – darunter Peter Niebergall, der seine Erlebnisse später in einer Autobiografie verarbeitete. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die grausame Realität des Lebens unter dem Stasi-Regime.
Peter Niebergalls Probleme begannen lange vor seiner Verhaftung. 1968 erlebte er die sowjetische Invasion in der Tschechoslowakei während des Prager Frühlings mit – ein Ereignis, das seine Enttäuschung über den Kommunismus vertiefte. Jahre später, in den 1980er-Jahren, beantragten er und seine Frau Heidi die Ausreise in die Bundesrepublik – eine Entscheidung, die sie zu Zielpersonen des Staates machte.
Am 6. August 1983 wurden das Paar und andere Bürgerrechtler verhaftet. Staatsanwalt Ekkehard Kaul warf ihnen "staatsfeindliche Hetze" vor, einen vagen Vorwurf, der häufig genutzt wurde, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Weniger als drei Monate später, am 27. Oktober, verurteilte das Bezirksgericht Berlin-Pankow Niebergall zu einem Jahr und zwei Monaten Haft.
In seiner Autobiografie "Wir wollten raus" schildert Niebergall später seine Verfolgung durch die Stasi und die Absurditäten des Alltags in der DDR. Eine Anekdote beschreibt einen Witz über die gescheiterte Agrarplanung der DDR – ein kleines, aber bezeichnendes Beispiel für das chronische Missmanagement und die Propaganda des Systems. Das Buch zieht auch Parallelen zwischen der Unterdrückung unter der SED-Diktatur und noch heute nachwirkenden Problemen im wiedervereinigten Deutschland.
Fünfzehn Jahre nach Niebergalls Verurteilung musste sich Kaul selbst vor Gericht verantworten. Am 20. November 1998 verurteilte das Landgericht Berlin ihn zu einem Jahr und drei Monaten Haft für seine Beteiligung an den willkürlichen Prozessen. Das Urteil war eine verspätete, aber notwendige Abrechnung mit denen, die das Unrecht des Regimes vollstreckten.
Niebergalls Autobiografie bleibt ein zentrales Dokument des Lebens unter der Stasi, während Kauls Verurteilung eines von vielen Nachwende-Verfahren war, die vergangenes Unrecht aufarbeiteten. Der Fall zeigt, wie das Justizsystem der DDR gegen die eigene Bevölkerung instrumentalisiert wurde – und wie einige der Verantwortlichen schließlich zur Rechenschaft gezogen wurden.






