07 April 2026, 16:11

Brandenburgs Justiz verbietet religiöse Symbole – Streit um Neutralität in Gerichten

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text, mit einer Darstellung einer Person, die die deutsche Regierung darstellt.

Brandenburgs Justiz verbietet religiöse Symbole – Streit um Neutralität in Gerichten

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Religiöse Symbole in Gerichten sollen verboten werden

Die Landesregierung Brandenburgs will ein Neutralitätsgesetz einführen, das religiöse Symbole in Gerichtsgebäuden untersagt. Mit dem Vorstoß soll vermieden werden, dass Richter:innen und Justizmitarbeiter:innen als befangen wahrgenommen werden. Sichtbare Kopftücher, Kippas und Kreuze wären während der Verhandlungsführung künftig nicht mehr erlaubt.

Die rot-schwarze Koalition in Brandenburg treibt die Maßnahme voran und argumentiert, dass gerichtliche Entscheidungen frei von religiischem Einfluss erscheinen müssen. Ziel sei es, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung zu stärken – allein auf Basis von Gesetz und Gerechtigkeit. Der Entwurf knüpft an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 an, das ähnliche Bedenken aufgriff.

Der Brandenburgische Richterbund unterstützt den Plan. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Verbandes, schlug vor, das Verbot auch auf Laienrichter:innen und selbst religiöse Tattoos auszudehnen. Das Justizministerium in Potsdam hat bisher noch keinen Zeitpunkt für die Einbringung des Gesetzes genannt.

Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits vergleichbare Neutralitätsgesetze umgesetzt. In Deutschland wird seit Langem über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst diskutiert – der aktuelle Vorstoß reiht sich damit in eine bundesweite Debatte ein.

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Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Richter:innen und Justizangestellte religiöse Symbole während der Dienstzeit ablegen. Die Regelung unterstreicht Brandenburgs Bemühungen, die Unparteilichkeit der Justiz zu festigen. Wann das Gesetz konkret in Kraft treten soll, steht jedoch noch nicht fest.

Quelle