BGH entscheidet über Schufa-Scoring: Wie transparent muss die Bonitätsbewertung sein?
Pavel FaustBGH entscheidet über Schufa-Scoring: Wie transparent muss die Bonitätsbewertung sein?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Datenschutzverfahren. Fünf Kläger werfen der Schufa vor, ihre Angaben zur Berechnung von Bonitätswerten verletzten die Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Gericht muss nun klären, wie detailliert die Auskunftei über ihr automatisiertes Scoring-System informieren muss.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, ob die Schufa die DSGVO-Regeln für automatisierte Entscheidungsfindung einhält. Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor entschieden, dass die bisherigen Angaben der Auskunftei nicht ausreichen. Die Schufa hingegen betont, ihre Transparenzmaßnahmen entsprächen bereits den gesetzlichen Anforderungen, während die Kläger mehr Einblick in die Berechnungslogik fordern.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Es soll ein älteres, komplexeres System ersetzen, wobei die vollständige Umstellung bis Ende 2028 abgeschlossen sein soll.
Ab November 2026 werden neue Datenschutzgesetze einen spezifischen Rechtsrahmen für „materielle Scoring“-Systeme schaffen. Das Urteil des BGH könnte künftige datenbasierte Bewertungen prägen und die Transparenzpflichten nach der DSGVO klarer definieren. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Schufa mehr Details zu ihren Bewertungsmethoden offenlegen muss – und damit Maßstäbe für die Einhaltung von Transparenzregeln in ähnlichen Systemen setzen. Die Folgen könnten Verbraucher wie Kreditauskunfteien in ganz Deutschland betreffen.






