14 April 2026, 04:10

Berliner Gericht stoppt Apotheken-Kooperation mit Online-Plattform DoktorABC

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma in den USA 2022 zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente verlangt hat wie in anderen Ländern, mit Abbildungen von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

Berliner Gericht stoppt Apotheken-Kooperation mit Online-Plattform DoktorABC

Ein Berliner Gericht hat gegen eine Apotheke entschieden, die mit der Online-Plattform DoktorABC zusammenarbeitete. Das Urteil folgt auf eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und unterstreicht die strengen Werberegeln für verschreibungspflichtige Medikamente. Zudem macht es Apotheken für Kooperationen mit digitalen Dienstleistern haftbar. Rechtsexperten zufolge setzt der Fall einen klaren Präzedenzfall für den Patientenschutz in ganz Deutschland.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Zusammenarbeit einer Apotheke mit DoktorABC, einer Plattform, über die Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Arzneimittel auswählen können. Die AKNR argumentierte, dass bereits die Bewerbung von Medikamentenkategorien – und nicht einzelner Präparate – gegen das Werbeverbot verstößt. Das Landgericht Berlin II gab dieser Auffassung statt und urteilte, dass Apotheken für eine solche unzulässige Werbung mitverantwortlich sind.

Das Urteil steht im Einklang mit einer jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall der Plattform Bloomwell. Damals wurde bestätigt, dass Werbebeschränkungen gelten – unabhängig davon, ob eine Plattform einzelne Medikamente nennt oder lediglich auf bestimmte Krankheitsbilder abzielt. Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin und Geschäftsführerin der AKNR, betonte, dass das aktuelle Urteil ein starkes Signal für die Durchsetzung der Patientensicherheit in Deutschland sende.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die AKNR warnte Apotheken, ihre Partnerschaften genau zu prüfen. Wer weiterhin mit nicht konformen Plattformen kooperiert, riskiert rechtliche Konsequenzen – bis hin zu Gefährdungen der Betriebserlaubnis. Die Rechtsabteilung der Kammer wird das Urteil nun detailliert auswerten und könnte weitere Schritte gegen ähnliche Geschäftsmodelle einleiten.

Das Gericht hob zudem hervor, dass Apotheken nicht mit Dienstleistern zusammenarbeiten dürfen, die Patienten gezielt an bestimmte Anbieter vermitteln. Solche Vereinbarungen untergraben das Prinzip der freien Apothekenwahl, das zu den Grundpfeilern der deutschen Gesundheitsregulierung gehört.

Das Urteil setzt Apotheken bei digitalen Kooperationen stärker unter Druck. Wer sich nicht deutlich von illegalen Plattformen distanziert, muss mit Klagen und Überprüfungen der Betriebserlaubnis rechnen. Die AKNR kündigte an, weiterhin Verstöße gegen Werberegeln zu verfolgen, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.

Quelle