13 March 2026, 14:13

ZDK reformiert Satzung: Strengere Kontrolle und neue Beitragspflicht für Werkstätten

Das BMW-Hauptquartier in Frankfurt, Deutschland, ein großes Glasgebäude mit Text darauf, mit Menschen, die auf der Straße davor gehen und einem Baum links.

ZDK reformiert Satzung: Strengere Kontrolle und neue Beitragspflicht für Werkstätten

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat seine Satzung grundlegend überarbeitet, um die Kontrolle zu verschärfen und die Transparenz zu erhöhen. Die im Januar 2024 beschlossenen Reformen erfolgen vor dem Hintergrund wachsender Spannungen mit dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZVK), wobei beide Seiten in Streitigkeiten über Finanzierung und Governance verwickelt sind. Die Änderungen sehen nun strengere Regeln für Mitgliedschaften, Finanzen und die Rolle der Beratungsgremien vor.

Mit den Reformen schafft der ZDK gemeinsame Personalkörper in den Führungsgremien ab und sorgt so für eine klare Trennung der Institutionen. Die Ausschüsse haben künftig nur noch beratende Funktion und dürfen keine widersprüchlichen öffentlichen Stellungnahmen abgeben. Zudem führte die Organisation ein neues Beitragssystem ein: Jede Werkstatt muss künftig jährlich 100 Euro an die Bonner Zentrale zahlen.

Auslöser für die Umstrukturierung war unter anderem die Forderung des ZVK vom Oktober 2025, 95 Prozent der ZDK-Mitgliedsbeiträge zu erhalten – ein Anspruch, den der ZDK gerichtlich anfocht. Seither wirft der ZDK dem ZVK vor, ein "bewusst konstruiertes Szenario" zu schaffen, um eine Spaltung zu erzwingen. Der Streit um die Gebühren für Fahrzeuguntersuchungen, einst ein zentraler Konfliktpunkt, hat inzwischen viel von seiner rechtlichen Brisanz verloren.

Um zu verhindern, dass Werkstätten organisatorisch isoliert werden, hat der ZDK direkte Wege für ihren Beitritt zur Zentralstelle geschaffen. Personalentscheidungen werden künftig von der Mitgliederversammlung und nicht mehr einseitig getroffen. Die Reformen werden als Reaktion auf "branchenbezogene Realitäten" dargestellt und sollen die Governance an aktuelle Erfordernisse anpassen.

Bisher gibt es keine Informationen darüber, wie der ZDK diese Änderungen den Mitgliedern in Schlüsseregionen wie Bayern und Nordrhein-Westfalen kommuniziert hat.

Die Januar-Reformen des ZDK markieren einen Wandel hin zu zentralisierter Kontrolle und finanzieller Klarheit. Werkstätten müssen nun eine feste Jahresgebühr entrichten, während die Ausschüsse ihren Entscheidungseinfluss verlieren. Angesichts anhaltender Rechtsstreitigkeiten und hoher Spannungen wird die Neustrukturierung die Arbeitsweise der Organisation in den kommenden Jahren prägen.

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