Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – System in Niedersachsen in der Kritik
Edelgard HolzapfelVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – System in Niedersachsen in der Kritik
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Vor dem Vorfall waren ihm bereits 38 solche Ausgänge gewährt worden. Die Flucht wirft Fragen zum Urlaubssystem für Häftlinge in Niedersachsen auf.
Benjamin F. floh mit seinem Motorrad und besuchte während seiner Flucht seine Mutter in Vöhrum. Später wurde er in Italien nach einem Verkehrsunfall gefasst. Die Behörden hatten ihn zuvor als geringes Risiko für Flucht oder strafbare Missbrauch von Urlaub nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes eingestuft.
Das Gesetz erlaubt begleitete Ausgänge für Inhaftierte, während unbeaufsichtigter Urlaub erst nach mindestens acht Jahren Haft möglich ist. Gefängnisse stützen sich bei der Risikobewertung vor der Genehmigung von Ausgängen auf eine „tatsachenbasierte Verhaltensprognose“. Die CDU-Fraktion im Landtag hat die Handhabung des Falls Benjamin F. scharf kritisiert.
Das zuständige Ministerium prüft den Vorfall nun. Bisher gibt es keine offizielle Stellungnahme zur Bewertung oder zu möglichen künftigen Verfahrensänderungen. Die Flucht hat eine Überprüfung der Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen ausgelöst. Die Ermittlungen laufen noch, um zu klären, ob Anpassungen vorgenommen werden, um ähnliche Vorfälle zu verhindern. Benjamin F. bleibt nach seiner Festnahme in Italien in Haft.
