Streit um schärfere Regeln für ehrenamtliche Richter: Wer darf noch richten?
Anett ZobelStreit um schärfere Regeln für ehrenamtliche Richter: Wer darf noch richten?
Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für ehrenamtliche Richter. Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Gerichtsverfassungsgesetz zu ändern, um sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, dieses Amt ausüben können. Der Vorschlag hat eine Debatte zwischen den politischen Parteien ausgelöst.
Das Ministerium prüft Änderungen im Auswahlverfahren, darunter mögliche verpflichtende schriftliche Erklärung der Bewerber. Ein Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen Regeln ist bereits in Arbeit.
Die unionsgeführte CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat angeregt, das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Überprüfungen einzubinden. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, forderte ein bundesweit einheitliches Prüfverfahren vor jeder Ernennung.
Die rechtspopulistische AfD kritisiert die Pläne scharf. Der rechtspolitische Sprecher der Partei, Tobias Matthias Peterka, argumentiert, die bestehenden Regelungen seien ausreichend. Gleichzeitig betonte er, dass alle Richter die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigen müssten.
Die geplanten Reformen würden strengere Kontrollen für Schöffen einführen. Sollten die Änderungen verabschiedet werden, gelten sie bundesweit. Trotz politischer Widerstände wird erwartet, dass der Gesetzentwurf des Ministeriums vorankommt.
