08 May 2026, 12:10

Streit um neues Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein: Wer trägt die Beweislast?

Schwarze und weiße Titelseite der Illustrated Police News von 1867, die eine zentrale Illustration einer Gruppe von Menschen zeigt, mit dem Text "Police News" und einem Logo oben.

Streit um neues Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein: Wer trägt die Beweislast?

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Diskriminierung stärker bekämpfen soll. Das geplante Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung zielt darauf ab, es Betroffenen zu erleichtern, vor Gericht gegen Behörden vorzugehen. Kritiker werfen dem Vorhaben jedoch vor, es belaste öffentliche Bedienstete unangemessen und führe zu übermäßiger Bürokratie.

Kernpunkt des Entwurfs ist die Umkehr der Beweislast in Diskriminierungsfällen. Klagt eine Person und legt glaubhafte Indizien vor, muss die beschuldigte Behörde nachweisen, dass kein Fehlverhalten vorlag. Dieses Vorgehen orientiert sich an bestehenden Regelungen in Nordrhein-Westfalen, wo öffentliche Einrichtungen bereits strengeren Antidiskriminierungsvorgaben unterliegen.

Befürworter wie Nelly Waldeck von den Grünen betonen, Diskriminierung sei nach wie vor weit verbreitet. Waldeck fordert schärfere rechtliche Instrumente und mehr Sensibilisierung, um das Problem wirksam anzugehen. Eine aktuelle Umfrage im Land unterstreicht die Brisanz: Fast ein Drittel der jungen Menschen stimmte der Aussage zu, Schleswig-Holstein werde „gefährlich von zu vielen Ausländern überrannt“.

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Die Gegenwehr gegen das Gesetz ist massiv. Sven Neumann, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), warnt vor hoher psychischer Belastung und bürokratischem Mehraufwand für Beamte. FDP-Politiker Christoph Vogt nennt den Plan „eine schlechte Behandlung des Parlaments“ und lehnt pauschale Verdächtigungen von Mitarbeitenden ab – mit Verweis auf Missbrauchsrisiken. Beate Raudies (SPD) räumt zwar ein, dass Diskriminierung ein reales Problem sei, doch eine Beweislastumkehr ohne triftigen Grund könne das Vertrauen in den öffentlichen Dienst untergraben.

Unterdessen wies Marion Schiefer (CDU) darauf hin, dass die Koalition noch an einem eigenen Landesantidiskriminierungsgesetz arbeite. Ein einheitlicher Entwurf liege bisher nicht vor, die Beratungen in der Regierung dauerten an.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es die Behandlung von Diskriminierungsfällen in Schleswig-Holstein grundlegend ändern: Behörden müssten Vorwürfe entkräften, sobald belastbare Hinweise vorliegen. Die Debatte spiegelt den größeren Konflikt wider, wie Opferschutz gestärkt werden kann, ohne öffentliche Bedienstete unangemessen unter Druck zu setzen.

Quelle