12 March 2026, 22:12

Stichwahlen in Bayern: Bürgermeister und Landrat werden am 22. März 2026 gewählt

Ein detaillierter alter Stadtplan von Polle, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und einem Fluss, der durch die Stadt fließt.

Stichwahlen in Bayern: Bürgermeister und Landrat werden am 22. März 2026 gewählt

Stichwahlen für Bürgermeister und Landrat finden am 22. März 2026 in mehreren bayerischen Kommunen statt

In Bayerbach bei Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg an der Laaber und Velden wählen die Bürgerinnen und Bürger ihren neuen Bürgermeister, während im Landkreis Landshut ein neuer Landrat bestimmt wird. Die Wahlunterlagen werden derzeit verschickt – einige Wähler erhalten sie automatisch.

Die Stichwahl wurde notwendig, weil bei der ersten Wahlrunde kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichte. Im Landkreis Landshut treten vier Bewerber um das Amt des Landrats an: Dr. Maria Schmidt (CDU), Peter Müller (SPD), Anna Weber (Grüne) und Lukas Fischer (Freie Wähler). Parallel dazu finden in fünf Gemeinden Stichwahlen für das Bürgermeisteramt statt – ebenfalls am 22. März.

Die Wahlbenachrichtigungen und Unterlagen für die Stichwahl treffen in den kommenden Tagen in den Gemeinden ein. Wähler, die bereits per QR-Code Briefwahl beantragt hatten, könnten ihre Unterlagen bereits erhalten haben. Wer keine automatische Zusendung gewählt hat, kann die Dokumente noch mit der ursprünglichen Wahlbenachrichtigung anfordern – allerdings bleibt dafür nur wenig Zeit.

Wer die Frist für die Briefwahl verpasst, kann weiterhin vor Ort wählen. Die Wahllokale öffnen am Sonntag, und die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung gilt weiterhin als Zugangsdokument. Wer seine Benachrichtigung verloren hat, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, um seine Identität nachzuweisen und abstimmen zu können.

Bei Fragen zum Ablauf können sich Bürgerinnen und Bürger an ihr örtliches Rathaus wenden.

Die Stichwahlen am 22. März entscheiden über wichtige kommunale Führungspositionen. Wähler müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Unterlagen – entweder die Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Ausweis – dabei haben. Die Behörden weisen darauf hin, dass Anträge auf Briefwahl zügig gestellt werden müssen, falls noch nicht geschehen.

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