14 March 2026, 10:11

Rentenreform 2024: Mehr Flexibilität und staatliche Zuschüsse für private Vorsorge

Ein altes deutsches Wertpapier, das von der deutschen Regierung ausgegeben wurde und Text und Zahlen enthält.

Klingbeil offen für Änderungen im neuen Rentenreformgesetz - Rentenreform 2024: Mehr Flexibilität und staatliche Zuschüsse für private Vorsorge

Deutschland steht vor einer Reform seines privaten Rentensystems mit neuen Regeln, die mehr Flexibilität und Transparenz bringen sollen. Die Änderungen umfassen einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent für jeden gesparten Euro – bis zu 1.200 Euro – sowie zusätzliche 20 Cent für die nächsten 600 Euro. Finanzminister Lars Klingbeil hat eine Kostenobergrenze von 1,5 Prozent für das Standardprodukt vorgeschlagen, zeigt sich aber offen für Anpassungen.

Der Gesetzentwurf führt ein standardisiertes Rentenprodukt ein, das einfach zugänglich sein soll – inklusive Online-Abschluss. Anleger erhalten mehr Wahlmöglichkeiten, etwa zwischen verwalteten Fonds, ETFs und Staatsanleihen. Die staatliche Förderstruktur soll das Sparen attraktiver machen: 30 Cent pro Euro auf die ersten 1.200 Euro und zusätzlich 20 Cent auf die nächsten 600 Euro.

Klingbeil setzt sich für die 1,5-Prozent-Kostenobergrenze beim Standardprodukt ein, um Gebühren niedrig zu halten. Verbraucherschützer und der Bundesrat kritisieren diese Grenze jedoch als unzureichend. Der Bundestag wird am kommenden Montag eine Anhörung zum Entwurf abhalten, bei der weitere Änderungen diskutiert werden könnten.

Die Reform orientiert sich nicht an ähnlichen Rentenmodellen anderer europäischer Länder, sondern konzentriert sich auf nationale Anpassungen, um die Erschwinglichkeit und den Zugang für Sparer zu verbessern.

Wird die Reform verabschiedet, erhalten Sparer mehr Kontrolle über ihre private Altersvorsorge und profitieren gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen. Die vorgeschlagene Kostenobergrenze und Förderstruktur werden nun im Bundestag geprüft. Ob die 1,5-Prozent-Gebührengrenze angepasst wird, hängt vom Ausgang der Beratungen ab.

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