Rentenreform 2024: Höheres Renteneintrittsalter und strengere Regeln für alle
Edelgard HolzapfelRentenreform 2024: Höheres Renteneintrittsalter und strengere Regeln für alle
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat weitreichende Reformen des Rentensystems vorgeschlagen. Nach den aktuellen Regelungen können alle, die nach 1964 geboren wurden, mit 67 Jahren in Rente gehen – unabhängig davon, wie lange sie gearbeitet haben. Künftig soll das Renteneintrittsalter schrittweise steigen, sodass die Menschen länger arbeiten müssen.
Bisher gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland dasselbe Renteneintrittsalter, egal in welchem Beruf sie tätig sind. Das betrifft auch Beschäftigte in körperlich anstrengenden Jobs, für die das Erreichen des 67. Lebensjahres oft eine besondere Härte darstellt. Die Kommission schlägt vor, in solchen Fällen eine „individuelle Gesundheitsprüfung“ einzuführen, die einen vorzeitigen Renteneintritt ermöglichen soll.
Zudem soll die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren gestrichen werden. Bundeskanzler Friedrich Merz argumentiert, dass Spätstarter im Berufsleben weniger eingezahlt hätten als jene, die bereits mit 16 Jahren beginnen und durchgehend arbeiten. Das aktuelle System trage dieser Ungleichheit nicht Rechnung, so Merz.
Die Kommission plant, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Bis 2041 soll es auf 67,5 Jahre ansteigen, bis 2051 dann auf 68 Jahre. Davon würden vor allem Akademiker profitieren, die in der Regel höher verdienen und länger leben – sie erhielten somit länger eine höhere Rente. Trotz Forderungen nach mehr Gerechtigkeit lehnt die Kommission eine direkte Verknüpfung des Renteneintrittsalters mit den Beitragsjahren ab.
Die vorgeschlagenen Reformen bedeuten für die meisten Menschen ein längeres Arbeitsleben – besonders für jene ohne Hochschulabschluss. Das Renteneintrittsalter wird schrittweise erhöht, und ein vorzeitiger, abschlagsfreier Ruhestand nach 45 Beitragsjahren entfällt. Beschäftigte in belastenden Berufen könnten jedoch weiterhin früher in Rente gehen, sofern eine Gesundheitsprüfung dies zulässt.
