Niedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch
Anett ZobelNiedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch
Niedersachsen führt verbindliche rechtliche Vorgaben für den Ausbau der Windkraft an Land ein. Die Region Braunschweig muss ihre Anstrengungen nun beschleunigen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Bis 2027 muss sie 2,46 Prozent ihrer Fläche – etwa 12.500 Hektar – für die Windenergienutzung ausweisen.
Der Regionalverband Braunschweig hat nach einer öffentlichen Anhörung den Entwurf seines Raumordnungsplans überarbeitet. In der aktualisierten Fassung wurden 56 der ursprünglich vorgesehenen Zonen angepasst, acht Flächen gestrichen und ein neuer Standort hinzugefügt. Ein großes Gebiet zwischen Seershausen, Hillerse und Edemissen gehört nicht mehr zu den Vorranggebieten, während südlich von Kirchberg bei Seesen eine neue Fläche aufgenommen wurde.
Die aktuellen Vorranggebiete umfassen bereits rund 2,9 Prozent der Gesamtfläche der Region und übertreffen damit das Ziel für 2027. Kommunen können zusätzlich Flächen bereitstellen, die auf die Vorgaben für 2032 angerechnet werden. Die nächste Phase der raumordnerischen Planung für die Windenergie in der gesamten Region läuft bereits.
Mit dem überarbeiteten Plan will der Regionalverband die Ausbauziele Niedersachsens für die Windkraft erreichen. Da die bestehenden Zonen die Anforderungen für 2027 bereits erfüllen, liegt die Region im Zeitplan. Weitere Anpassungen und lokale Beiträge werden die endgültige Verteilung der Flächen für die Windenergie prägen.






