14 April 2026, 16:11

Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 einfacher als je zuvor

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich spricht er die Genehmigung des Gesetzes durch die Regierung an.

Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 einfacher als je zuvor

Deutschland führt ein neues Gesetz ein, um die Online-Kündigung von Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzufügen. Diese Änderung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und soll den Prozess transparenter und zugänglicher gestalten.

Der "Widerrufsbutton" muss leicht auffindbar und nutzbar sein. Er sollte im Header oder Footer der Website platziert werden, sodass er jederzeit sichtbar bleibt. Der Button kann auch als Link gestaltet sein, muss sich jedoch deutlich von anderen Elementen abheben.

Verbraucher müssen bei der Nutzung der Funktion ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben. Ein zweistufiges Bestätigungsverfahren schließt den Widerrufsantrag ab. Nach dem Absenden ist das Unternehmen verpflichtet, umgehend eine Bestätigung zu versenden – vorzugsweise per automatisierter E-Mail.

Zudem müssen Unternehmen ihre Widerrufsbedingungen aktualisieren. Diese müssen nun Angaben zum Standort des Buttons und dessen Funktionsweise enthalten. Werden falsche oder unvollständige Informationen zum Widerrufsverfahren bereitgestellt, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage verlängern.

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Das neue Gesetz erleichtert Verbrauchern die Kündigung von Online-Verträgen. Unternehmen sind verpflichtet, den Button einzurichten und ihre Richtlinien anzupassen. Bei Nichteinhaltung drohen verlängerte Widerrufsfristen für Kunden.

Quelle