Lörrach verbietet Straßenprostitution ab 2026 und verschärft Bordell-Regeln
Pavel FaustLörrach verbietet Straßenprostitution ab 2026 und verschärft Bordell-Regeln
Lörrach führt 2026 strengere Regeln für Prostitution ein
Der Stadtrat von Lörrach wird am 28. April 2026 über eine überarbeitete Sperrgebietsverordnung abstimmen, die ab kommendem Jahr schärfere Vorschriften für die Prostitution vorsieht. Nach Angaben der Behörden sollen die Änderungen rechtliche Grenzen klarer definieren und bestimmte Bereiche vor damit zusammenhängenden Aktivitäten schützen.
Die aktualisierte Verordnung entstand in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg. Sobald sie in Kraft tritt, wird Straßenprostitution in der gesamten Stadt verboten sein. Zudem dürfen Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten nicht mehr betrieben werden.
Nur zwei spezifische Industriegebiete bleiben für solche Einrichtungen zugelassen. Prostitutionsdienstleistungen in Wohnungen – bei denen Kunden private Räumlichkeiten aufsuchen – bleiben zwar erlaubt, könnten aber strengeren Kontrollen unterliegen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von den neuen Regelungen hingegen nicht direkt betroffen.
Die Stadtverwaltung bestätigte, dass derzeit keine Anträge für neue Bordelle in Lörrach vorliegen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird.
Die überarbeiteten Bestimmungen schränken die Standorte für Bordelle ein, lassen aber weiterhin legale Möglichkeiten für Wohnungsprostitution zu. Das flächendeckende Verbot der Straßenprostitution markiert einen deutlichen Kurswechsel in der lokalen Politik. Die Behörden betonen, dass die Maßnahmen darauf abzielen, Regulierung und den Schutz sensibler Orte in Einklang zu bringen.






