08 June 2026, 22:09

Gericht verbietet Linke Behauptungen über AfD-Politiker und Parkinson-Spott

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht verbietet Linke Behauptungen über AfD-Politiker und Parkinson-Spott

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit um Vorwürfe der Verspottung eines Abgeordneten mit Parkinson-Erkrankung gegen die Linke entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Partei, die Behauptung zu wiederholen, AfD-Politiker hätten während einer Landtagssitzung die Symptome von Dirk Bruhn nachgeahmt.

Die Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit über eine Pressemitteilung, in der AfD-Mitgliedern beleidigendes Verhalten vorgeworfen wurde – was schließlich zu einer einstweiligen Verfügung zugunsten der Kläger führte.

Der Fall begann im April 2025, als der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn vorwarf, der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult und der parlamentarische Geschäftsführer Thore Stein hätten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome verspottet. Die Linke veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde, woraufhin dreizehn AfD-Abgeordnete rechtliche Schritte einleiteten.

In erster Instanz hatte das Gericht den AfD-Politikern teilweise recht gegeben und aus der Pressemitteilung die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ entfernt, die übrigen Vorwürfe jedoch aufrechterhalten. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil jedoch auf und stellte fest, dass die Linke keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und urteilten, dass die ursprünglichen Aussagen die persönlichen Rechte der AfD-Politiker verletzt hätten.

Thore Stein wies die Vorwürfe als „falsche Behauptungen“ zurück, die darauf abzielten, Reputationen zu schädigen. Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und argumentierte, die Linke habe grundlose Anschuldigungen erhoben. Das Gericht räumte zwar ein, dass Politiker einer erhöhten öffentlichen Kontrolle unterlägen, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen selbst in politischen Auseinandersetzungen inakzeptabel seien.

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Die einstweilige Verfügung verbietet der Linken, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Das Urteil setzt zudem einen Präzedenzfall für die Grenzen politischer Kritik, wenn persönliche Rechte betroffen sind. Beide Seiten haben den Rechtsweg nun abgeschlossen, wobei die AfD-Abgeordneten die Streichung der beanstandeten Aussagen durchsetzten.

Quelle