Gericht stoppt Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW nach 2030
Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Versuche blockiert, Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge nach November 2030 zu verbieten. Das Urteil weist Klagen von Umweltschützern ab, die strengere Klimamaßnahmen durchsetzen wollten. Beide Automobilhersteller begrüßten die Entscheidung als wichtigen Impuls für ihre künftigen Geschäftsaktivitäten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein sogenanntes "CO₂-Budget", das Aktivisten als Grundlage für die Begrenzung der Emissionen der Unternehmen heranziehen wollten. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage dafür, solche Budgets einzelnen Firmen zuzuweisen.
Die Klagen waren von drei Geschäftsführern der Deutschen Umwelthilfe (DUH), einer einflussreichen Umweltlobbyorganisation, eingereicht worden. Sie argumentierten, Mercedes-Benz und BMW müssten ab 2030 verboten werden, neue Benzin- und Dieselwagen herzustellen, um die Klimaziele zu erreichen. Unterinstanzliche Gerichte hatten die Forderungen bereits abgelehnt – das Berufungsgericht bestätigte diese Urteile nun.
In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass kein konkretes CO₂-Budget für die beiden Autobauer festgelegt worden sei. Diese fehlende rechtliche Basis mache die Forderungen der DUH undurchsetzbar. Ein BMW-Sprecher bezeichnete das Ergebnis später als "Rechtssicherheit für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind".
Sowohl Mercedes-Benz als auch BMW reagierten erleichtert auf das Urteil. Sie betonten ihr weiterhin bestehendes Engagement für Nachhaltigkeit, hoben jedoch gleichzeitig die Bedeutung eines ausgewogenen Wandels hervor. Die Entscheidung steht im Einklang mit der aktuellen politischen Linie, die keinen nationalen Ausstieg aus Verbrennermotoren vorsieht.
Die Bundesregierung setzt stattdessen auf Anpassungen auf EU-Ebene. Dazu gehören die Lockerung des für 2035 geplanten Verbrennerverbots sowie die Zulassung von Gas- und Ölheizungen mit klimaneutralen Brennstoffen ab 2029. Umweltminister Carsten Schneider räumte zudem ein, dass die bestehenden Klimaziele verfehlt werden. Ein sofortiger Ausstieg aus der Verbrennertechnologie ist nicht geplant; sein aktualisiertes Klimaprogramm soll am 25. März 2026 vorgelegt werden.
Das Urteil beseitigt eine rechtliche Bedrohung für die deutsche Automobilindustrie. Mercedes-Benz und BMW können auch nach 2030 weiterhin Verbrennerfahrzeuge anbieten, ohne mit einem Verbot rechnen zu müssen. Die Regierung hingegen bleibt bei schrittweisen Reformen statt radikaler Verbote.






