Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Bianca StiebitzGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, die zum politischen Absturz Gelbhaars führten. Das Oberlandesgericht gestattete Schedlich nun, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung über Gelbhaar zu wiederholen.
Der Streit begann, als der Rundfunksender RBB über #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtete und dabei auf Schedlichs eidesstattliche Erklärung Bezug nahm. Gelbhaar wies die Vorwürfe als falsch zurück und reichte Klage gegen sie ein. Später wurden viele der Anschuldigungen als nicht belegt eingestuft, woraufhin der RBB eine Entschuldigung für seine Berichterstattung veröffentlichte.
Im Verlauf des Konflikts verlor Gelbhaar die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025. Anfang 2025 verließ er schließlich den Bundestag – das Ende seiner politischen Karriere. Mit dem aktuellen Urteil darf Schedlich nun Teile ihrer ursprünglichen Aussage ohne rechtliche Konsequenzen wiederholen.
Die Entscheidung bestätigt nicht die Wahrheit der Vorwürfe, schützt aber Schedlichs Recht, ihre Aussagen zu wiederholen. Gelbhaar hatte versucht, ihr dies zu untersagen, mit der Begründung, die Behauptungen hätten seinen Ruf unwiederbringlich beschädigt.
Der Fall schließt ein Kapitel in einem viel beachteten Streit ab, der die deutsche Politik prägte. Gelbhaars Ausscheiden aus dem Parlament folgte auf den Verlust seiner Wahlkandidatur, während Schedlichs juristischer Erfolg ihr ermöglicht, an ihren früheren Aussagen festzuhalten. Das Ergebnis lässt zwar Fragen zu den ursprünglichen Vorwürfen offen, bestätigt aber ihr Recht, diese zu wiederholen.






