Gericht blockiert Einsicht in Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein Berliner Autor ist mit seinem juristischen Vorstoß gescheitert, Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel einzusehen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage auf Freigabe der Unterlagen ab.
Die Klage war auf Grundlage des Stasi-Unterlagengesetzes eingereicht worden.
Mit der Abweisung bleiben die Stasi-Akten zu Merkel vorerst unter Verschluss. Ohne Nachweise über eine Überwachung oder besondere Behandlung sah das Gericht keinen Anlass, den Datenschutz zu übergehen. Der Autor muss seine Recherchen zu Institutionen der DDR daher ohne diese Dokumente fortsetzen.






