17 June 2026, 16:59

GEAS-Reform revolutioniert Deutschlands Asylsystem – doch Bundesländer widersetzen sich

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Reform revolutioniert Deutschlands Asylsystem – doch Bundesländer widersetzen sich

Deutschland hat im Rahmen des GEAS-Abkommens eine umfassende Reform seines Asylsystems eingeführt. Die Änderungen betreffen die Registrierung, Überprüfung und Unterstützung von Geflüchteten bei ihrer Ankunft. Mehrere Bundesländer haben bereits Bedenken gegen Teile der neuen Regelungen geäußert.

Nach den neuen Vorschriften müssen alle Geflüchteten, die nach Deutschland einreisen, zunächst ein Screening-Verfahren durch die Bundespolizei durchlaufen. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine neu eingeführte Verwundbarkeitsanalyse, um Personen mit besonderem Schutzbedarf zu identifizieren. Bisher wurden solche Bewertungen nicht systematisch vorgenommen.

Die Reform schafft zudem mehrere parallele Verfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen, darunter beschleunigte Verfahren, Grenzverfahren und Abkommen mit Drittstaaten. Kritiker bemängeln, dass diese Ergänzungen die Abläufe verkomplizieren, die Kosten erhöhen und Entscheidungen verzögern. Eine zentrale Neuerung ermöglicht die sofortige Abschiebung nach einem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ohne automatische Aussetzung für Rechtsmittel.

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Eine weitere Regelung verpflichtet die Bundesländer, sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ für Asylsuchende einzurichten, insbesondere in Dublin-Fällen. In diesen Einrichtungen wäre die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und es würden nur grundlegende Leistungen gewährt. Allerdings haben Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bereits erklärt, keine solchen Zentren einrichten zu wollen.

Die Reform enthält auch umstrittene Maßnahmen. So können Leistungen gestrichen oder Menschen obdachlos gelassen werden, wenn ein „Dublin-Beschluss“ vorliegt – eine Praxis, die vom Europäischen Gerichtshof nicht gedeckt wird. Zudem könnten über die Hälfte aller Asylfälle in beschleunigten Verfahren behandelt werden, da die 20-Prozent-Klausel greift, die für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter diesem Schwellenwert gilt.

Die GEAS-Reform führt strengere Kontrollen und schnellere Abschiebungen für einige Asylsuchende ein. Gleichzeitig stärkt sie den Schutz für vulnerable Gruppen wie Minderjährige, indem sie nach zwei Monaten Anspruch auf Schulzugang und Krankenversicherung garantiert. Die Änderungen haben eine Debatte unter den Bundesländern ausgelöst, von denen einige Teile des neuen Systems bereits ablehnen.

Quelle