19 April 2026, 20:09

FC Alemannia 1916 erhält verlängertes Erbbaurecht bis 2052 für sein Vereinsgelände

Altes Schwarz-Weiß-Foto eines Stadions umgeben von Gebäuden, Bäumen und Pfählen mit Text unten.

FC Alemannia 1916 erhält verlängertes Erbbaurecht bis 2052 für sein Vereinsgelände

FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. sichert verlängertes Erbbaurecht für sein Gelände

Der Stadtrat hat die Verlängerung des Erbbaurechts genehmigt und ermöglicht dem Verein damit, die geplanten Sanierungsarbeiten voranzutreiben. Die Entscheidung gibt dem örtlichen Fußballclub langfristige Planungssicherheit.

Das ursprüngliche Erbbaurecht war 1982 eingerichtet worden und sollte ursprünglich 2042 auslaufen. Mit der neuen Vereinbarung gilt es nun bis zum 19. April 2052. Die Verlängerung ermöglicht es dem Verein, die Renovierungen mit größerer Sicherheit zu planen.

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Der Stadtrat schloss die Vereinbarung ab, da der Transaktionswert unter der Schwelle von 125.000 Euro blieb. Der jährliche Erbbauzins bleibt unverändert bei 2.937,73 Euro, was über den verlängerten Zeitraum insgesamt 29.377,30 Euro entspricht.

Ein langfristiger Vertrag war Voraussetzung, um öffentliche Fördermittel beantragen zu können. Durch die Verlängerung erfüllt der Verein diese Bedingung und ebnet den Weg für mögliche finanzielle Unterstützung.

Die verlängerte Vereinbarung gibt dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. die notwendige Sicherheit für zukünftige Projekte. Der Verein kann nun mit den Sanierungsplänen fortfahren, während die finanziellen Konditionen gleich bleiben. Zudem eröffnet die Entscheidung weitere Möglichkeiten zur Beantragung von Fördergeldern.

Quelle