29 April 2026, 12:12

Extreme Unterschiede: Was Gastronomen für Außenbestuhlung wirklich zahlen müssen

Freisitz mit Tischen und Sonnenschirmen vor einem gelben Gebäude mit der Aufschrift "Deutschen Stuben Restaurant" in Baden-Württemberg, Deutschland, mit einigen Menschen, die sitzen und stehen, unter einem blauen und weißen Himmel.

Extreme Unterschiede: Was Gastronomen für Außenbestuhlung wirklich zahlen müssen

Gastronomie und Cafés in Deutschland zahlen stark unterschiedliche Gebühren für Außenbestuhlung – von null Euro bis über 1.000 Euro pro Saison

Eine aktuelle Umfrage zeigt große Unterschiede bei den Kosten für Terrassenflächen: Während einige Städte hohe Abgaben verlangen, verzichten andere komplett auf Gebühren. Der Bund der Steuerzahler fordert nun die Kommunen auf, diese Praxis zu überdenken – die Belastung für Gastwirte stehe in keinem Verhältnis zum geringen finanziellen Nutzen für die Städte.

Am teuersten ist es in Wernigerode, wo Betreiber für eine 25 Quadratmeter große Außenfläche von Mai bis September 1.163 Euro zahlen müssen. Die Erhöhung geht auf eine Anpassung der Sondernutzungssatzung im Jahr 2023 zurück. Auch in Lutherstadt Wittenberg (750 Euro) und Halle (Saale) (700 Euro) sind die Gebühren besonders hoch.

Am anderen Ende der Skala liegt Schönebeck mit nur 52 Euro, gefolgt von Zeitz (56 Euro). Fünf Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben – haben die Terrassengebühren sogar komplett abgeschafft. Im Durchschnitt zahlen Gastwirte 328 Euro für eine vergleichbare Fläche in zentraler Innenstadtlage.

Laut Bund der Steuerzahler hätten Streichungen der Gebühren kaum Auswirkungen auf die Haushalte der Städte: Die Einnahmen aus den Terrassenabgaben machten in der Regel weniger als 0,05 Prozent des Gesamtbudgets aus. Zudem entfielen administrative Kosten für Erhebung und Kontrolle.

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Da bereits ein Fünftel der befragten Kommunen auf die Gebühren verzichtet, bleibt die Debatte über ihre Notwendigkeit bestehen. Die Forderung nach Zurückhaltung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Betriebe in Städten wie Wernigerode mehr als das Zwanzigfache dessen zahlen, was in Schönebeck fällig wird. Eine Reform könnte die finanzielle Belastung für Gastronomiebetriebe verringern und gleichzeitig die Bürokratie vor Ort entlasten.

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