Dreieinhalb Jahre Haft für Fälscher von über 6.000 COVID-Impfpässen
Edelgard HolzapfelDreieinhalb Jahre Haft für Fälscher von über 6.000 COVID-Impfpässen
Ein Gericht hat zwei Personen zu jeweils etwa dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie gefälschte COVID-19-Impfpässe verkauft haben. Zudem wurden sie wegen Steuerhinterziehung verurteilt, da sie die Gewinne aus ihrem illegalen Geschäft nicht deklariert hatten.
Zwischen August und Dezember 2021 stellten die Angeklagten mindestens 6.000 leere Impfheftchen mit gefälschten Impfeinträgen her und verkauften sie. Die meisten wurden für jeweils 50 Euro verkauft, wodurch nach Abzug der Kosten ein Gesamtgewinn von 285.400 Euro erzielt wurde.
Laut Gericht füllten nur etwa 3.200 Käufer die Fälschungen später selbst aus, indem sie ihre Namen und Adressen eintrugen. Die Angeklagten wurden als Gehilfen der Straftat verurteilt, da die eigentliche Urkundenfälschung erst durch die Nutzung der Pässe durch die Käufer erfolgte.
Ein Angeklagter betrieb in Kassel auf einem ehemaligen Militärgelände eine Kneipe, die gleichzeitig als Kantine für Soldaten und als Treffpunkt für lokale AfD-Veranstaltungen diente. Im Keller der Kneipe richteten sie eine Werkstatt ein, in der die Polizei später fast 1.000 leere Impfheftchen, zwölf Stempel von Impfzentren sowie Chargenaufkleber für COVID-19-Impfstoffe beschlagnahmte.
Zunächst behaupteten die Angeklagten, sie hätten die leeren Heftchen auf eBay mit einem Aufschlag von einem Euro weiterverkaufen wollen. Später gaben sie zu, die Einträge selbst vorgenommen zu haben, da sie dies nicht für illegal hielten.
Das Gericht verurteilte beide Angeklagten zu Haftstrafen von jeweils etwa dreieinhalb Jahren. Ihr Betrug umfasste nicht nur die Herstellung und den Verkauf gefälschter Impfnachweise, sondern auch die Hinterziehung von Gewerbe- und Einkommensteuer auf die erzielten Einnahmen. Der Fall zeigt das Ausmaß ihrer Machenschaften und die nun folgenden rechtlichen Konsequenzen.
