Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert nun Strafen
Anett ZobelDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert nun Strafen
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen, die die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede bekämpfen sollen, hätten bis Montag in Kraft treten müssen. Durch die Verzögerung riskiert das Land nun rechtliche Schritte seitens der Europäischen Kommission.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen, Gehaltsinformationen offenzulegen und über die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu berichten. Da Deutschland die Frist nicht eingehalten hat, verstößt es damit gegen EU-Recht. Die Richtlinie der EU war 2023 verabschiedet worden, mit einer verbindlichen Umsetzungsfrist bis zum 7. Juni 2026 für die Mitgliedstaaten. Die damalige deutsche Koalitionsregierung hatte sich bei der ursprünglichen Abstimmung der Stimme enthalten – ein frühes Warnsignal für mögliche Umsetzungsschwierigkeiten.
Nach den neuen Vorschriften können Beschäftigte Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anfordern. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen zudem regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Lohnlücken berichten. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter anzugeben, und es ist ihnen untersagt, Bewerber:innen nach ihren früheren Verdiensten zu fragen.
In Deutschland besteht derzeit eine erhebliche Lohnungleichheit: Frauen verdienen im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde als Männer – ein höherer Wert als der EU-Durchschnitt von 11,1 %. Die zuständigen Stellen haben die Verzögerung mittlerweile eingeräumt und verhandeln mit EU-Partnern über mögliche Anpassungen des Zeitplans und der Inhalte der Reformen.
Ein überarbeiteter Plan sieht nun eine vollständige Umsetzung bis Anfang 2027 vor. Die Europäische Kommission hat jedoch gewarnt, dass aufgrund der verpassten Frist dennoch Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden könnten. Die Verzögerung bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber in Deutschland länger auf die neuen Transparenzregeln warten müssen. Sobald diese gelten, werden Unternehmen gezwungen sein, Lohnunterschiede offen zu legen und Fragen nach dem Gehaltsverlauf im Bewerbungsprozess zu unterlassen. Die weiteren Schritte der Europäischen Kommission werden entscheiden, ob Deutschland mit Strafen wegen des Verstoßes rechnen muss.






