29 June 2026, 18:18

CDU-Politiker Krings zerpflückt Kommission zur Reform des Prostituiertenschutzgesetzes

CDU-Vize Krings kritisiert Prostituiertenkommission

CDU-Politiker Krings zerpflückt Kommission zur Reform des Prostituiertenschutzgesetzes

Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Kommission scharf kritisiert. Die Kommission prüft mögliche Reformen des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes. Krings, der zugleich als frauenpolitischer Sprecher der CDU fungiert, äußerte Zweifel an deren Zusammensetzung und den Ergebnissen.

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Krings erklärte, die CDU/CSU-Fraktion sei von Anfang an „tief enttäuscht“ von dem Gremium gewesen. Er behauptete, noch nie eine so einseitig besetzte Kommission während der Regierungszeit seiner Partei erlebt zu haben.

Er stellte insbesondere den Vorsitzenden der Kommission infrage und warf ihm vor, umstrittene Forschung zu betreiben und diese nun nachträglich legitimieren zu wollen. Zudem verwies Krings darauf, dass sich die Kommission auf einen Bericht eines kriminologischen Instituts stütze, dessen Leiter gleichzeitig den Vorsitz des Gremiums innehat.

Laut Krings spiegeln die Ergebnisse der Kommission eine verzerrte Realität wider. Er betonte, dass in Deutschland lediglich 50 Sexarbeiter:innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. Die zugrundeliegende Studie, so seine Kritik, beziehe sich auf einen kleinen, privilegierten Ausschnitt der Branche – offiziell gemeldet seien nicht mehr als zehn Prozent der Sexarbeiter:innen.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass 25 Prozent der legal registrierten Sexarbeiter:innen über einen Hochschulabschluss verfügen und 80 Prozent krankenversichert seien. Krings bezeichnete diese Zahlen als „realitätsfremd“.

Die CDU/CSU-Fraktion bleibt skeptisch gegenüber dem Vorgehen und den Erkenntnissen der Kommission. Krings’ Äußerungen unterstreichen die anhaltende Debatte über die Genauigkeit und Repräsentativität von Daten in der Diskussion um eine Reform des Prostituiertenschutzgesetzes. Im Mittelpunkt des Streits stehen die Zuverlässigkeit der Forschungsergebnisse und die Neutralität des Gremiums.

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