Bundestag beschließt Reform: Öffentliche Aufträge werden jetzt schneller vergeben
Bianca StiebitzBundestag beschließt Reform: Öffentliche Aufträge werden jetzt schneller vergeben
Der Bundestag hat das Beschleunigungsgesetz für öffentliche Aufträge verabschiedet – eine weitreichende Reform, die Verzögerungen und Kosten bei öffentlichen Vergabeverfahren reduzieren soll. Nach zähen Verhandlungen einigte sich die Regierungskoalition auf Maßnahmen zur Straffung der Vergabepraxis, eine Forderung, die die Bauwirtschaft seit Jahren stellt.
Das neue Gesetz führt zentrale Änderungen ein, um öffentliche Auftragsvergaben zu beschleunigen. In dringenden Fällen können Aufträge nun direkt oder in Verhandlungsverfahren vergeben werden – insbesondere bei Projekten, die aus dem Bundesvermögen oder für Verkehrsinfrastrukturvorhaben finanziert werden. Diese Ausnahmen gelten, wenn es auf Zeit ankommt, doch der soziale Wohnungsbau und kommunale Träger bleiben weitgehend von der Sonderförderung ausgeschlossen.
Ein entscheidender Durchbruch gelang bei der Losaufteilung in Ausschreibungen. Der Kompromiss sieht Ausnahmen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen vor und sorgt so für Flexibilität, ohne kleinere Unternehmen auszuschließen. Zudem reduziert das Gesetz Bürokratie und setzt auf digitale Werkzeuge, um die Prozesse schneller und transparenter zu gestalten.
Branchenverbände hatten solche Reformen einst für undurchführbar gehalten. Nun schafft das Gesetz einen Ausgleich zwischen Effizienz und fairen Wettbewerbschancen – und gibt Unternehmen jeder Größe die Möglichkeit, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.
Das Beschleunigungsgesetz für öffentliche Aufträge ist nun in Kraft getreten. Es ermöglicht schnellere Vergabeverfahren bei zeitkritischen Projekten, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Die Änderungen sollen Kosten und Verzögerungen im öffentlichen Bauwesen in ganz Deutschland verringern.






