Brandenburg setzt Gehaltserhöhung für Abgeordnete 2027 weitgehend aus
Bianca StiebitzBrandenburg setzt Gehaltserhöhung für Abgeordnete 2027 weitgehend aus
Abgeordnete des Brandenburger Landtags haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundentschädigung auszusetzen. Die Entscheidung folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die eine vollständige Einfrierung der Anpassungen gefordert hatten. Mit dem Schritt soll der Haushaltsdruck auf das Parlament verringert werden.
Die oppositionellen Fraktionen von AfD und BSW hatten zunächst eine komplette Aussetzung aller Zulagenerhöhungen für das kommende Jahr angestrebt. Die BSW forderte konkret, beide Bestandteile der Grundentschädigung unverändert zu belassen. Die AfD schlug vor, die Zulagen nur alle zwei Jahre und in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung anzupassen.
Nach dem aktuellen System setzen sich die Bezüge aus einem lohngebundenen Anteil von 8.911,89 Euro, einem inflationsbereinigten Betrag von 1.217,22 Euro, einer Wahlkreiszulage von 270 Euro sowie Altersvorsorgebeiträgen in Höhe von 10.399,11 Euro zusammen. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge bleiben unverändert. Auch die Obergrenze für die automatische Anpassung von 3,5 Prozent bleibt bestehen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Erhöhung der Bezüge ausgesetzt wird. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 gab es aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Anpassungen. Durch die aktuelle Entscheidung sollen rund 700.000 Euro im Landtagshaushalt eingespart werden.
Die Aussetzung des Großteil der geplanten Erhöhung wird die Kosten für das Land senken. Wahlkreiszulagen und Altersvorsorgebeiträge bleiben davon unberührt, während der automatische Anpassungsmechanismus für die kommenden Jahre weiterhin gilt.






