10 April 2026, 18:12

BGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für defekten Überfahrsilo

Nahaufnahme einer gebrochenen und unebenen Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen.

BGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für defekten Überfahrsilo

Jahrzehntelanger Rechtsstreit um defekten Überfahrsilo endet mit Grundsatzurteil

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Der langjährige juristische Streit um einen mangelhaften Überfahrsilo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Bauunternehmen sämtliche Reparaturkosten tragen muss – trotz jahrelanger Nutzung des Silos. Der Fall nahm seinen Anfang, als kurz nach der Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 erste Mängel auftraten.

Der Silo war im September 2010 von einer Baufirma für einen Landwirt errichtet worden. Bereits wenig später zeigten sich Risse und unebene Oberflächen. Bis 2013 hatte der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

2015 reichte der Landwirt schließlich Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Summe jedoch später um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt müsse einen Teil der Kosten tragen, da der Silo über Jahre hinweg genutzt worden sei.

Die endgültige Entscheidung fiel am 27. November 2025 unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24. Der Bundesgerichtshof hob das vorherige Urteil auf und verfügte, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig zu beheben habe. Das Gericht wies Argumente zur Alterung des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen zurück.

Mit dem Urteil wird bestätigt, dass das Bauunternehmen die alleinige Verantwortung für die Beseitigung der Baumängel trägt. Der Landwirt erhält die vollständige Summe für die Instandsetzung – unabhängig davon, wie lange die Anlage bereits in Betrieb war. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle mit fehlerhaften Bauleistungen.

Quelle