Autor gewinnt Prozess nach Beleidigungsklage gegen CDU-Politiker Amthor
Bianca StiebitzAutor gewinnt Prozess nach Beleidigungsklage gegen CDU-Politiker Amthor
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er 2020 wegen eines Tweets, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arschloch“ bezeichnete, zu einer Strafe verurteilt worden war. Das Verfahren wurde nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet, der eine Verfolgung auch ohne formelle Anzeige ermöglicht. Der Autor warnt nun, dass normale Bürger weiterhin ähnliche Strafen nach diesem umstrittenen Gesetz drohen könnten.
Vor vier Jahren war gegen den Autor ein Strafbefehl über 90 Tagessätze verhängt worden. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Beleidigung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Nach deutschem Recht werden mehr als die Hälfte aller Strafverfahren auf diese Weise geregelt – sofern der Beschuldigte nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegt, wird das Urteil rechtskräftig.
Das Gericht entschied schließlich zugunsten des Autors und hob die Strafe auf. Dennoch bleibt er ein scharfer Kritiker des Paragrafen 188 und fordert dessen Abschaffung oder Reform. Seine Sorge gilt vor allem Menschen ohne juristische Mittel, die solche Strafen eher akzeptieren, als sich gegen sie zu wehren.
Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat die Regelung kritisiert. Das Verfahren war im öffentlichen Interesse eingeleitet worden, sodass keine formelle Beschwerde Amthors nötig war. Dieser Rechtsweg steht in der Kritik, da er möglicherweise die freie Meinungsäußerung einschränkt.
Der Freispruch des Autors setzt zwar ein wichtiges Zeichen, doch das grundsätzliche Problem bleibt bestehen: Paragraf 188 ermöglicht weiterhin Strafverfolgungen wegen Beleidigung ohne Anzeige des Betroffenen. Kritiker argumentieren, dass das Gesetz durch finanzielle Sanktionen oppositionelle Stimmen zum Schweigen bringen könnte.






