AfD stoppt Ausschlussverfahren gegen Kevin Dorow – doch mit strengen Auflagen
Anett ZobelAfD stoppt Ausschlussverfahren gegen Kevin Dorow – doch mit strengen Auflagen
Die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat das Ausschlussverfahren gegen Kevin Dorow nach einer Einigung eingestellt. Der Bundesvorstand stimmte einstimmig für die Einstellung des Verfahrens, doch die Partei wird weiterhin eine zweijährige Sperre für die Übernahme von Ämtern durchsetzen. Dorow hat zugesagt, von allen seinen Posten innerhalb der Partei und ihrer Jugendorganisation Generation Deutschland (GD) zurückzutreten.
Der Konflikt war entbrannt, als die AfD-Führung Dorow vorwarf, in vier Äußerungen eine Nähe zum Nationalsozialismus erkennen zu lassen. Parteivertreter betonten, man wolle sich in keiner Weise mit solchen Ansichten in Verbindung bringen lassen. Trotz der schweren Vorwürfe entschied sich der Bundesvorstand letztlich gegen einen Parteiausschluss.
Dorow bekleidet derzeit mehrere Funktionen in der Partei: Er ist Mitglied im Bundesvorstand von Generation Deutschland, sitzt im Vorstand des AfD-Landesverbands Schleswig-Holstein und ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Partei im Kreistag Rendsburg-Eckernförde. Gemäß der Vereinbarung wird er von all diesen Positionen zurücktreten.
Die Reaktionen innerhalb der Partei fallen unterschiedlich aus. Kay Gottschalk, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, bedauerte, die Ausschlussverfahren zunächst unterstützt zu haben. Jean-Pascal Hohm, Bundesvorsitzender von Generation Deutschland, bezeichnete die disziplinarischen Maßnahmen zwar als überzogen, begrüßte aber den Kompromiss. Hohm hatte zuvor erklärt, er hätte eine vollständige Rücknahme der Parteisanktionen bevorzugt.
Mit der Einigung verlässt Dorow zwar seine Ämter, doch die AfD wird weiterhin eine zweijährige Sperre für die Übernahme neuer Funktionen beantragen. Das Landesschiedsgericht der AfD in Schleswig-Holstein wird nun über den Antrag entscheiden. Das Ergebnis wird zeigen, ob Dorow nach Ablauf der Sperrfrist in die Parteiarbeit zurückkehren darf.






