A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Edelgard HolzapfelA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten der Autobahn A39 in Wolfsburg und Gifhorn wiederaufgenommen werden dürfen. Die Entscheidung hängt von Klagen der Umweltorganisation BUND ab.
Der BUND hatte bereits 2019 die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt der A39 angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der Organisation zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Überarbeitung und weitere rechtliche Schritte folgten. Der Fall ist jedoch noch immer nicht abschließend geklärt – das endgültige Urteil steht noch aus.
Ein mündlicher Verhandlungstermin für die BUND-Klage wurde von ursprünglich dem 13. Mai auf den 23. Juni verlegt. Nun wird am kommenden Dienstag mit einem Urteil gerechnet. Zudem hat die Umweltorganisation 2024 eine zweite Klage eingereicht, die ebenfalls in der nächsten Woche entschieden werden könnte.
Der südliche Abschnitt der A39 soll von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Wie auf der Website der Autobahn GmbH zu lesen ist, liegt zwar eine Planfeststellung für diesen Teil vor, diese ist jedoch solange nicht vollziehbar, wie die Gerichtsverfahren laufen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra eine neue Raststätte namens Tappenbecker Moor geplant.
Nach Fertigstellung wird die A39 Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel sowie durch die Städte Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet.
Die anstehende Gerichtsentscheidung am Dienstag wird zeigen, ob die Arbeiten an den Abschnitten in Wolfsburg und Gifhorn beginnen können. Bis dahin bleibt das Projekt auf Eis. Das Urteil wird nicht nur den Zeitplan für den Autobahnausbau beeinflussen, sondern auch die Realisierung der geplanten Rastanlage.






